Erklärung zur Barrierefreiheit nach BayEGovV

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.

Konformitätsstatus

Prüfung ausstehend.

 

Begründung

Die Stadt München arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts. Die Seite wird aktuell initial auf ihre Barrierefreiheit überprüft.

Hilfe und Kontakt bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

 

Kontaktstelle

Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Burgstraße 4
80313 München
E-Mail: erinnerungszeichen@muenchen.de

 

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der Nutzerin bzw. des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Fax: +49 89 2129-1113
E-Mail: service@geodaten.bayern.de